Zutritt / Jugendschutz
Der Zutritt ist grundsätzlich ab 18 Jahren gestattet.
Jugendliche ab 16 Jahren erhalten nur Zutritt in Begleitung einer volljährigen, erziehungsbeauftragten Person mit gültigem Muttizettel gemäß Jugendschutzgesetz sowie gültigen Ausweisdokumenten beider Personen.
Der Konsum von Spirituosen und spirituosenhaltigen Getränken ist unter 18 Jahren verboten (§ 9 JuSchG).
Das Personal ist berechtigt, Ausweiskontrollen durchzuführen.
Der Zutritt kann ohne Angabe von Gründen verweigert werden.
Alkohol, Drogen & eigene Getränke
Das Mitbringen eigener Getränke oder Speisen ist nicht gestattet.
Der Besitz, Konsum oder Handel mit illegalen Drogen ist untersagt und führt zum sofortigen Ausschluss.
Übermäßiger Alkoholkonsum, der den Betrieb oder andere Gäste stört, führt zum Ausschluss aus dem Lokal.
Die Weitergabe von Alkohol an Minderjährige ist verboten.
Getränke dürfen nicht mit nach draußen genommen werden.
Verhalten im Lokal
Von allen Gästen wird ein respektvoller Umgang mit anderen Gästen und dem Personal erwartet.
Belästigung, Diskriminierung, aggressives oder gewalttätiges Verhalten werden nicht toleriert.
Tanzen ist erwünscht, dabei ist Rücksicht auf andere Gäste zu nehmen.
Rauchen
Rauchen ist ausschließlich in den ausgewiesenen Bereichen erlaubt.
Es gilt das Nichtraucherschutzgesetz Rheinland-Pfalz.
Garderobe & Wertsachen
Für Garderobe und Wertsachen wird keine Haftung übernommen.
Hausrecht & Haftung
Das Personal übt das Hausrecht aus.
Den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten.
Bei Verstößen kann ein Hausverbot ausgesprochen werden.
Der Aufenthalt im Lokal erfolgt auf eigene Gefahr.
Schäden, die durch Gäste verursacht werden, sind von diesen zu ersetzen.
Fotos & Videos
Fotos und Videos sind nur für private Zwecke gestattet.
Gewerbliche Aufnahmen bedürfen der vorherigen Genehmigung der Geschäftsleitung.